Kontakt / Impressum
| Firmenname: | CT Fahrsicherheitszentrum Betriebs GmbH |
|---|---|
| Firmenadresse: | Driving Camp Pachfurth Freizeitzentrum 2 A-2471 Pachfurth |
| Telefon: | +43 (0) 2164 22377 |
| Fax: | +43 (0) 2164 22377 98 |
| Mail: | info@drivingcamp.at |
| Internet: | www.drivingcamp.at |
| Geschäftsführer: | Christian Thiesen |
|---|---|
| Firmenbuch Nr.: | 282857 t Landesgericht Korneuburg |
| UID Nr.: | ATU 62881956 |
| Bankverbindung: | Raiffeisen Landesbank Noe-Wien |
| Bankleitzahl: | 32000 |
| Kontonummer: | 655.043 |
Lageplan

Copyright
Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, Filme und andere auf den Internetseiten veröffentlichte Informationen unterliegen, sofern nicht anders gekennzeichnet, dem Copyright/Urheberrecht der CT Fahrsicherheitszentrum Betriebs GmbH. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Sendung und Wiedergabe- bzw. Weitergabe der Inhalte für gewerbliche Zwecke ist ohne schriftliche Genehmigung der CT Fahrsicherheitszentrum Betriebs GmbH. ausdrücklich untersagt. Die CT Fahrsicherheitszentrum Betriebs GmbH. übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte fremder bzw. verknüpfter Seiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluss
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an.
1.2 Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung durch Sie erfolgt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Verhalten auf der Anlage Sie einzustehen haben. Personen, die nicht auf der Anmeldung angeführt sind und auch nicht nachgemeldet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.3 Sie sind ausschließlicher Vertragspartner des Veranstaltungsvertrages. Die angemeldeten Teilnehmer werden durch diese Vereinbarung nicht Vertragspartner des Fahrsicherheitszentrums; vertragliche Ansprüche der Teilnehmer richten sich daher ausnahmslos nach jenem Vertrag, aufgrund dessen Sie ihnen die Teilnahme ermöglichen. Sie verpflichten sich daher, uns hinsichtlich solcher Ansprüche schad- und klaglos zu halten.
1.4 Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
1.5 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen, sondern bieten Ihnen den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An unser Angebot sind wir zehn Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht zu, können wir darüber anderweitig verfügen.
§ 2 Bezahlung
2.1 Die Endabrechnung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung. Die Zahlung des Veranstaltungspreises wird 10 Tage nach Vorlage der Endabrechnung fällig. Wir behalten uns die Forderung einer Anzahlung in Höhe von 30% des Veranstaltungspreises vor.
2.2 Bei Einzelteilnehmern ist die Zahlung grundsätzlich vor der Teilnahme fällig.
2.3 Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
§ 3 Leistungen/Preise
3.1 Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum laut unserem Angebot. Ein Vertragsabschluss unter Bedingungen oder Vorbehalten ist nicht möglich.
3.2 Bei der Anmeldung herangezogene Prospekte Dritter, wie z.B. Orts- oder Hotelprospekte, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
3.3 Das Fahrsicherheitszentrum ist berechtigt, von der Veranstaltung Fotos/Filmmaterial aufzunehmen; dieses Material darf unentgeltlich in Werbebroschüren/-Faltblättern und ähnlichen Publikationen verwendet werden.
3.4 Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
§ 4 Erklärung zum Datenschutz
4.1 Hiermit willigen Sie ein, dass das Fahrsicherheitszentrum im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchung und Durchführung Ihres Sicherheitstrainings erhebt und verarbeitet. Hinsichtlich der erforderlichen und an uns weitergeleiteten Daten der Teilnehmer stehen Sie dafür ein, dass eine entsprechende Zustimmung vorliegt. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung des Sicherheitstrainings und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicherheit gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte übermittelt werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 5 Stornierung von Veranstaltungen
5.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.
5.2 Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung berechnen oder eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen: Die Stornogebühr beträgt von Vertragsabschluss bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Preises, ab dem 59. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30% des Preises, ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Preises, ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75% des Preises und ab dem siebten Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Preises. Für die Berechnung der Stornogebühr ist der Termin des ersten Veranstaltungstages, 00.00 Uhr und der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns maßgebend.
5.3 Sie haben die Möglichkeit, uns einen eventuell geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 6 Veranstaltungsabsagen / Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen
6.1 Wir behalten uns vor, aus wichtigem, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarem Grund, Veranstaltungen zum vereinbarten Termin abzusagen und in Abstimmung mit Ihnen auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Anzahlungen zurückverlangen.
6.2 Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik, etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir die Veranstaltung absagen oder vorzeitig beenden. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.
6.3 Werden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, behalten wir den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis. Wir zahlen in diesem Fall ersparte Aufwendungen zurück, soweit und sobald sie von unseren Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.
§ 7 Gewährleistung / Leistungsstörungen
7.1 Wir leisten Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen können wir die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
7.2 Wir sind nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, und leisten insoweit keine Gewähr, auch nicht bei Teilnahme eines von uns Beauftragten an solchen Sonderveranstaltungen.
7.3 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserem bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten bzw. dem Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies innerhalb angemessener Zeit möglich und zumutbar ist. Sie können von unseren Beauftragten/Leistungsträgern eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen oder eine Empfangsbestätigung Ihrer schriftlichen Beschwerde verlangen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, haben weder unsere Beauftragten noch unsere Leistungsträger.
7.4 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung des vertraglichen Gesamtpreises verlangen (Minderung), sofern Sie nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen (vgl. § 7.3.).
7.5 Wir haften für Schäden, die Ihnen wegen schuldhafter Nicht- oder Schlechterfüllung unserer vertraglichen Leistungen entstehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 8 Haftung für Personen- und Sachschaden
8.1 Wir haften für von uns oder unseren Beauftragten verschuldete Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Von Ihnen oder Ihren Veranstaltungsteilnehmern verschuldete Sachschäden sind von Ihnen unverzüglich in enger Abstimmung mit uns zu beheben. Wir behalten uns vor, die erforderlichen Reparaturaufträge selbst zu vergeben und Ihnen die hieraus entstehenden Reparaturkosten zur Erstattung aufzugeben.
8.3 Sie gewährleisten uns, dass alle Teilnehmer, die innerhalb der Veranstaltung Fahrer eines Kraftfahrzeugs sind, eine gültige Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse besitzen und weisen uns für jedes im Rahmen der Veranstaltung verwendete Fahrzeug, das nicht aufgrund gesonderter Vereinbarung von uns beigestellt wurde, das Bestehen einer aufrechten Haftpflicht-/Vollkaskoversicherung nach.
8.4 Für Schäden an Fahrzeugen kann nur im Rahmen der ggf. abgeschlossenen kurzfristigen Vollkaskoversicherung gehaftet werden.
§ 9 Teilnahmebedingungen für das Sicherheitstraining
9.1 Auf dem Gelände des Fahrsicherheitszentrums gelten die Regeln der StVO.
9.2 Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Veranstaltungspreises besteht.
9.3 Ebenso behalten wir uns vor, jeden Teilnehmer bei dem begründeter Verdacht auf Alkoholisierung (einschließlich Restalkohol) oder Drogenkonsum vorliegt, ohne Rückerstattung von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
9.4 Der Veranstalter kann bei Sonderveranstaltungen auf Kosten des Kunden die Beistellung eines Ambulanzfahrzeuges vorschreiben.
§ 10 Hospitality
10.1 Jede Form von Hospitality im Zusammenhang mit der von uns durchgeführten Veranstaltung ist vorher mit uns abzustimmen.
§ 11 A1- Speedworld
11.1 Die unserem Gelände benachbarte A1-Speedworld wird von der Johann E. Brodtrager GmbH und der Kart Racing Kartvermietungs GmbH betrieben. Auf Wunsch vermitteln wir gerne deren Leistungsangebot, haften aber diesfalls ausschließlich für die sorgfältige Vermittlung, nicht aber für die dort erbrachten Leistungen.
§ 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
12.1 Der Gerichtsstand ist ausschließlich das örtlich und sachlich zuständige Gericht in Wien.
12.2 Es gilt österreichisches Recht.